Hier finden Sie die gültigen AGB von Hecker Messen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Hecker Messen, gelten für alle Ausstellerverträge mit den ausstellenden Firmen/Dienstleistern ( Ausstellern ). 
  2. Alle Vereinbarungen, die zwischen Hecker Messen und den Ausstellern im Zusammenhang mit einer Buchung per ausgefüllten Anmeldeformularen getroffen werden, sind im damit geschlossenen Vertrag, diesen AGB, der perE-Mail, oder per Post versandten Ausstellerrechnung und in einer etwaigen nach der Bestellung des Aussteller niedergelegt. 
  3. Mit seiner Standbuchung erkennt der Aussteller die im Zeitpunkt der Buchung gültigen
    AGB an, in dem er vor Abschluss der Buchung durch übersenden seiner Standbestellung , die Geltung dieser AGB bestätigt. Vom Aussteller verwendete entgegen stehende AGB werden nicht Vertragsbestandteil.
  4. Wir behalten uns vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB vorzunehmen. Die Buchung des Aussteller wird jedoch zu den jeweils im Zeitpunkt  der Buchung gültigen AGB ausgeführt. Frühere Buchungen werden durch Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB nicht berührt.
  5. Die alleinige Vertragssprache ist deutsch.
  6. Für unsere Leistungen finden ausschließlich die
    nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Änderungen dieser Bedingungen bedürfen der
    Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

 

§ 2. Vertragsgegenstand, Leistungen

  1. Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an unbeschränkt geschäftsfähige Personen und juristische Personen. In der Geschäftsfähigkeit beschränkte Personen können unsere
    Leistungen nur mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters nutzen
  2. Unsere Leistungen sind stets freibleibend und unverbindlich, sofern wir eine Standbestätigung nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet haben. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn Hecker Messen eine entsprechende Auftragsbestätigung in Textform an den Kunden sendet. Mündliche Zusagen haben keine Gültigkeit.
  3. Der Vertragserfolg beinhaltet nicht die Anzahl der Besucher der Messen.
  4. Dem Aussteller wird auf der Messe, die von ihm bestellte Standfläche/Größe vor Ort zugewiesen. Etwaige Standwünsche ( Standnummer ) kann durch Hecker Messen auf eigenes ermessen verändert werden, wenn es zu gleichen Gewerbe nebeneinander kommen könnte.
  5. In der Standfläche wird alles, was in der Standbestellung angekreuzt wurde, vor Ort zur Verfügung gestellt.

  

Hecker Messen bietet Ihnen folgende Leistungen:

           

a.) Bereitstellung Ihres gebuchten Messestand mit allen bestellten Leistungen, sowie im Vorfeld von Hecker Messen gebuchte Werbung für die Messe.



§3 Vertragsschluss

  1. Um die Ausstellerinformationen, Standplan und Anmeldebogen von uns zu erhalten, muss der Kunde zunächst unser Anfrageformular ausfüllen und an uns senden. Auch kann dieser über ein Telefonat diese anfordern.
  2. Den Eingang bestätigen wir dem Kunden unverzüglich per E-Mail. Mit der Übermittlung der Unterlagen,  kommt noch kein Vertrag zustande.
    Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Aussteller seinen Stand mit dem Anmeldebogen an uns übermittelt. Eine Bestätigung von Hecker Messen ist nicht erforderlich. In diesem Fall wird auf den Zugang der Annahmeerklärung nach §151S.1 BGB seitens des Kunden verzichtet.

 

§ 4 Wiederrufsrecht für Aussteller 



  1. Widerrufsrecht 

               Widerrufsbelehrung

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt mit der Übermittlung des ausgefüllten Anmeldeformulars des Ausstellers. Hier ist der Tag des Eingangs bei uns maßgebend.

Absendung des Widerrufs.

                  Der Widerruf ist zu richten an:

 

                  Hecker Messen

                  Jörg Hecker

                  Erna-Hötzel-Straße 7

                  76344 Eggenstein-Leopoldshafen

                                

                  E Mail: info@hecker-messen.de



 

  1. Widerrufsfolgen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs kommt kein Vertragsverhältnis zustande. Für bis dato empfangene Leistungen – sofern solche gegeben sind – ist Wertersatz zu leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die bis dahin entstandenen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 14 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung,  für uns mit deren Empfang.

 

  1. Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben.

 

                ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG

 

 

§ 5 Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

 

Ein Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung hat so frühzeitig wie möglich schriftlich oder fernmündlich zu erfolgen. Alle Standbestellungen sind ab der von Ihnen übersandten Standbestellung, 14 Tage kostenfrei stornierbar. Danach wird wie folgt verfahren.

 

Bei Stornierung einer bereits gebuchten Standfläche, wird vom Auftraggeber bis 60 Tage vor der Veranstaltung wie folgt, für die gebuchte Standfläche incl aller Leistungen, folgender Schadensersatz verlangt:

 

a)   Bis 60 Tage vor der Messe wird 50 % der Standbestellung incl aller Leistungen berechnet

 

b)    Ab dem 59 Tag vor der Messe werden 100 % der Standbestellung incl. aller Leistungen berechnet

 

  1. Es gelten diese Regelungen für ganz Deutschland ab Buchungen 01.09.2016. Diese Bedingungen sind ebenfalls Bestandteil der Standbestellung.

 

§ 6 Preise

  1. Bei allen aufgeführten Preisen handelt es sich um Nettopreise zzgl. der aktuellen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Zusätzliche Leistungen, werden entsprechend der bestellten Vereinbarung berechnet. 
  2. Alle angebotenen Preise sind gültig ab dem vom Aussteller ausgefüllten Anmeldeformular/Standbestellung.
  3. Sie erhalten 1 Rechnung, ca 3 Monate vor der stattfindenden Messe über die gesamte Summe Ihrer Standbestellung.

 

§ 7 Zahlungsbedingungen

  1. Die von uns gestellte Rechnung ist sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn wir über den Zahlbetrag verfügen können.
  2. Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder stellt er seine Zahlungen ein, so ist Hecker Messen zum sofortigen Vertragsrücktritt ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. Dies gilt auch, wenn die Insolvenz des Kunden festgestellt werden sollte. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von Hecker Messen sofort in einem Betrag fällig. Hecker Messen  ist berechtigt, seine Forderungen an Dritte abzutreten.
  3. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er nicht innerhalb von vierzehn Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung geleistet hat und er hier auf in der Rechnung oder vergleichbaren Zahlungsaufstellung hingewiesen worden ist. Im Falle des Verzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen für Verbraucher in gesetzlicher Höhe zu berechnen.

 

§ 8 Messe Vorgaben

  1. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Messestand in der vorgegebenen Zeit aufzubauen um einen reibungslose Messe nicht zu stören.
  2. Der Messestand muss in dem ihm vorgegebenen Größe aufgebaut werden. Im Falle dessen, dass er größer aufbaut, wird er darauf hingewiesen, diesen dann zu verkleinern. Hier ist dem Messepersonal folge zu leisten.
  3. Der Messestand muss ohne sichtbaren Mängel, Verunreinigungen, Hinterlassenschaften an Hecker Messen übergeben werden. Bei Beanstandungen der Hallen und Mitarbeiter, kann von diesen eine gesonderte Rechnung an den Aussteller erfolgen. 

§ 9 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Hecker Messen und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.

 

§ 10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.



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